Lügen ARD und ZDF wirklich? Die größten GEZ-Vorwürfe im Faktencheck

Die Kommentarspalten unter jedem GEZ-Artikel lesen sich wie ein Fieberprotokoll. „Mafia.“ „Diebstahl.“ „Staatsfunk wie im Dritten Reich.“ Einer wünscht sich eine Atombombe auf Deutschland, ein anderer brennende Funkhäuser wie in Frankreich. Dazwischen, ruhiger, aber nicht weniger bestimmt, der Dauervorwurf: Die Öffentlich-Rechtlichen seien „nur bedingt neutral“, „massiv ideologisch geprägt“. Es werde „24/7 gelogen“. Gehirnwäsche. Propaganda.

In über 550 Kommentaren unter vier verschiedenen Artikeln tauchen dieselben Vorwürfe immer wieder auf. Am Ende lassen sie sich auf vier Fragen reduzieren: Lügen ARD und ZDF? Berichten sie politisch einseitig? Wie staatsfern sind sie wirklich? Und steckt hinter dem Vorwurf der Propaganda mehr als bloße Empörung? Die Wut allein beantwortet diese Fragen nicht. Einige Behauptungen lassen sich überprüfen. Dabei zerfallen sie sauber in drei Kategorien: nachweislich falsch, teilweise richtig und berechtigte Kritik.

„Lügen tun die trotzdem“

Der häufigste Vorwurf lautet schlicht: Die Öffentlich-Rechtlichen würden lügen. „Lügen tun die trotzdem in den Nachrichten“, schreibt ein Leser. Ein anderer ergänzt: „Nicht aus Spaß zieht ein Milliardär vor Gericht gegen die GEZ, wegen Falschaussage.“

Gemeint ist der sanktionierte Oligarch Alischer Usmanow. Die Tagesschau musste 2022 tatsächlich Aussagen zurückziehen, in denen sie ihm bestimmte Luxus-Vermögenswerte zuschrieb. Mehrere Gerichte untersagten verschiedenen Medien, ihn als Eigentümer einer beschlagnahmten Yacht zu bezeichnen.

Der Fall ist real. Nur beweist er nicht das, was daraus gemacht wird. Eine fehlerhafte Recherche über Eigentumsverhältnisse ist kein Beleg für systematische Lügen. Sie wurde öffentlich korrigiert, nachdem Usmanows Anwälte gegen zahlreiche Redaktionen vorgingen. Gerade die Korrektur spricht eher für journalistische Kontrollmechanismen als gegen sie. Eine Lüge setzt Vorsatz voraus. Ein Fehler lediglich Menschen.

Fehler passieren durchaus

Den bislang gravierendsten lieferte das ZDF selbst. Im Februar 2026 beschäftigte ein Beitrag des heute-journals sogar den Bundestag. In einer Meldung über Abschiebungen durch die US-Behörde ICE war ein KI-generiertes Video verwendet worden. Parallel musste auch die Tagesschau einen fehlerhaften Bericht zum CDU-Parteitag korrigieren. Die ZDF-Nachrichtenchefin entschuldigte sich öffentlich, räumte den Fehler ein und zog personelle Konsequenzen.

Für eine Nachrichtensendung, deren Glaubwürdigkeit auf Faktentreue beruht, ist das ein erheblicher Vertrauensschaden. Genau solche Pannen nähren das Misstrauen vieler Zuschauer. Der Unterschied zur behaupteten „Lügenmaschine“ bleibt dennoch entscheidend: Der Fehler wurde entdeckt, öffentlich eingeräumt und hatte Konsequenzen. Eine Propagandaorganisation demontiert sich normalerweise nicht selbst vor laufenden Kameras und anschließend im Parlament.

Aktivisten mit AfD-Fahnen eingeschleust?

Anders liegt der Fall bei dem Vorwurf, ein ZDF-Bus habe sich unter Bauern gemischt und AfD-Fahnen geschwenkt, „um die Bauern unglaubwürdig zu machen“. Diese Geschichte hat einen Ursprung, und der ist ein YouTube-Video. Der einzige „Beweis“ darin: ein Kamerateam, das einem Mann in zwanzig, dreißig Metern Abstand zum Protest folgt. Auf dessen Schild stand die Forderung nach mehr Waffen für die Ukraine.

Keine AfD-Fahne, kein untergeschobener Aktivist, nichts. In der Kommentarspalte ist daraus eine Inszenierung mit Parteifahnen geworden. So entsteht ein Skandal ohne Ereignis: Ein Video behauptet, tausend Kommentare wiederholen, und am Ende weiß jeder, dass „das ZDF“ die Bauern vorgeführt hat. Passiert ist nie etwas.

Der Vorwurf politischer Einseitigkeit ist der interessanteste, weil er sich tatsächlich messen lässt. Und weil das Ergebnis beiden Lagern nicht vollständig gefallen dürfte. „Seit über 20 Jahren sitzen links gerichtete Parteien in den Rundfunkgremien“, schreibt ein Leser. „Deshalb wird es niemals neutrale Nachrichten geben.“

Die umfangreichste Untersuchung dazu stammt von Marcus Maurer und seinem Team an der Universität Mainz. Für die 2024 veröffentlichte Studie wurden mehr als 10.000 Beiträge aus 47 Medien ausgewertet, öffentlich-rechtliche und private wurden direkt miteinander verglichen. Es ist die bislang größte Inhaltsanalyse dieser Art in Deutschland.

Der Befund ist unbequem

Die öffentlich-rechtlichen Formate stellten die damaligen Regierungsparteien im Saldo tatsächlich etwas weniger negativ dar als die Opposition. Dieses Ungleichgewicht fiel in den privaten Vergleichsmedien deutlich schwächer aus. Inhaltlich fanden die Forscher außerdem eine erkennbare Tendenz zu sozialstaatlichen statt marktliberalen sowie zu progressiven statt konservativen Positionen. Studienleiter Maurer sagte selbst, an manchen Stellen wäre Raum für stärkere konservative Perspektiven.

Doch genauso unbequem ist der Befund für die schärfsten Kritiker. Die Studie findet gerade keinen Beleg dafür, dass ARD und ZDF im Vergleich zu anderen deutschen Medien besonders einseitig berichten. 46 der 47 untersuchten Medien stellten Parteien sowohl links als auch rechts der Mitte überwiegend kritisch dar. Die öffentlich-rechtlichen Angebote bewegten sich dabei innerhalb dieses allgemeinen Musters. Messbar ist eine leichte politische Schlagseite. Nicht nachweisbar ist eine propagandistische Gleichschaltung. Oder anders gesagt: Es ist ein Daumen auf der Waage, kein Daumen im Auge.

Auch der Vorwurf, die Rundfunkgremien würden seit Jahrzehnten ausschließlich von linken Parteien beherrscht, hält einer Überprüfung nicht stand. Wer einen Blick auf die Besetzungslisten wirft, findet dort Vertreter der jeweils regierenden Parteien, über viele Jahre hinweg mit erheblicher Beteiligung der Union. Hinzu kommen Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und zahlreiche gesellschaftliche Organisationen. Das eigentliche Problem heißt deshalb nicht „links“. Es heißt Parteinähe.

Corona: Ein Dauerthema

Ein Leser spricht von „Coronahetze auf Ungeimpfte“, ein anderer wirft den Sendern vor, die Laborthese jahrelang verschwiegen zu haben. Tatsächlich wurde die Möglichkeit eines Laborunfalls in vielen westlichen Medien lange zurückhaltend behandelt und erst später deutlich ernster diskutiert. Diese Entwicklung ist rückblickend eine berechtigte journalistische Debatte.

Sie war allerdings kein deutsches Sonderphänomen. Dieselbe Entwicklung zeigte sich in internationalen Leitmedien von der New York Times bis zur BBC. Daraus eine gezielte Gehirnwäsche durch den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuleiten, geht weit über das hinaus, was die Fakten tragen.

„Der grüne Kanal 1 und 2“

Hier treffen die Kommentatoren einen wunden Punkt. Nur anders, als sie selbst oft meinen. „Zu DDR-Zeiten gab es mal eine Sendung, die hieß Der schwarze Kanal“, schreibt ein Leser. „Ich würde beide Sender umbenennen in Der grüne Kanal 1 und 2.“ Ein anderer formuliert knapper: „Nicht staatsfern.“

Ausgerechnet dieser Vorwurf ist derjenige, der sich am deutlichsten belegen lässt. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2014 im sogenannten ZDF-Urteil fest, dass der Einfluss staatlicher Vertreter in den Aufsichtsgremien zu groß geworden war. Damals gehörten rund 44 Prozent der Mitglieder des Fernsehrats dem staatlichen oder staatsnahen Bereich an. Karlsruhe verlangte eine Reform: Künftig durfte ihr Anteil höchstens ein Drittel betragen. Politiker sollten außerdem die übrigen gesellschaftlichen Vertreter nicht mehr maßgeblich auswählen können.

Die Richter formulierten ausdrücklich, öffentlich-rechtlicher Rundfunk dürfe nicht zum „Staatsfunk“ werden. In einem Sondervotum bezeichnete ein Verfassungsrichter die Gremien sogar als „Spielfeld von Medienpolitikern“.

Wer also eine zu große Staatsnähe kritisiert, steht keineswegs automatisch in der Aluhut-Ecke. Er beruft sich auf ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts.

महंगे स्लीपबड्स को भूल जाइए। इसके बजाय यह तकिया खरीदें

Gleichzeitig zeigt genau dieses Urteil auch das Gegenteil dessen, was viele Kommentatoren behaupten. Das System ließ sich korrigieren. Nicht durch Revolution oder Abschaffung des Rundfunks, sondern durch eine erfolgreiche Verfassungsklage.

Das eigentliche Problem: Nicht Staatsfunk, sondern Parteinähe

Wer verstehen will, warum viele Menschen den Öffentlich-Rechtlichen trotzdem misstrauen, muss allerdings gar keine Nachrichtensendung analysieren. Der Fall RBB reicht völlig aus.

Luxus-Dienstwagen, opulente Abendessen auf Senderkosten, fragwürdige Beraterverträge und ein Kontrollsystem, das praktisch nicht funktionierte: Der Skandal um die frühere Intendantin Patricia Schlesinger beschädigte das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärker als viele Jahre programmlicher Kritik. Ende 2025 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen Schlesinger und drei weitere ehemalige Führungskräfte, unter anderem wegen Untreue und Betrugs. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall beweist nicht, dass die Tagesschau gelogen hat oder politische Berichterstattung manipuliert wurde. Er erklärt aber, warum viele Zuschauer skeptischer geworden sind.

Wer Pflichtbeiträge erhebt, muss beim Umgang mit diesem Geld besonders glaubwürdig sein. Wenn ausgerechnet die Kontrolleure selbst versagen, färbt dieser Vertrauensverlust zwangsläufig auf den gesamten Apparat ab. Psychologisch ist das nachvollziehbar, auch wenn der Schluss „Korruption bei den Finanzen also auch Lügen in den Nachrichten“ sachlich nicht trägt.

Die Kirchhof-Brüder: Vom Beigeschmack zur erfundenen Bestechung

Die „Kirchhof-Brüder“ hätten die Rundfunkfinanzierung für rechtmäßig erklärt, weil sie angeblich Schmiergeld erhalten hätten. Für diesen Vorwurf gibt es keinerlei Beleg. Er ist eine frei erfundene Korruptionsbehauptung. Wie entsteht daraus trotzdem ein Mythos?

Tatsächlich verfasste der Staatsrechtler Paul Kirchhof einst ein Gutachten zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gleichzeitig spielte sein Bruder Ferdinand Kirchhof als Richter des Bundesverfassungsgerichts später in Verfahren zum Rundfunkbeitrag eine Rolle. Diese familiäre Konstellation wurde öffentlich diskutiert und von Kritikern als problematisch empfunden.

Aus einem möglichen Interessenkonflikt wird in den Kommentarspalten jedoch Bestechung. Aus einem „Beigeschmack“ wird Korruption. Damit entsteht genau jene Art unbelegter Behauptung, die viele derselben Kommentatoren den Öffentlich-Rechtlichen selbst vorwerfen.

„GEZ: Entweder zahlen oder Knast“

Kaum ein Satz taucht in den Kommentaren häufiger auf als dieser. „Eher gehe ich ins Gefängnis.“ Oder: „Mehrere Bürger unseres Landes haben schon 180 Tage unschuldig im Gefängnis verbracht.“ Und immer wieder: „Entweder zahlen oder Knast.“ Der Vorwurf enthält einen wahren Kern. Und genau deshalb hält er sich so hartnäckig.

Niemand kommt wegen einer offenen Rundfunkbeitragsrechnung ins Gefängnis. Wer jedoch im Vollstreckungsverfahren die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensauskunft verweigert, kann in seltenen Ausnahmefällen zur Erzwingungshaft verpflichtet werden. Der bekannteste Fall ist Georg Thiel. Er saß 2021 sechs Monate in Haft, weil er die Auskunft verweigerte. Das Bundesverfassungsgericht hielt diese Haft für rechtmäßig. Der entscheidende Unterschied geht in vielen Diskussionen verloren.

→ GEZ: So viele Deutsche zahlen keinen Rundfunkbeitrag, obwohl sie müssten

Die Haft dient nicht dazu, unbezahlte Rundfunkbeiträge zu bestrafen. Sie soll die Mitwirkung im Vollstreckungsverfahren erzwingen. Juristisch ist das ein erheblicher Unterschied. Emotional verschwindet er oft hinter der eingängigeren Formel: „Wegen der GEZ im Gefängnis.“ Ähnlich verhält es sich mit einer ganzen Reihe juristischer Dauerbrenner.

„Ich habe nie einen Vertrag unterschrieben.“

Dass man den Rundfunkbeitrag zahlen muss, ist vielen ein Dorn im Auge. „Der Beitragsservice ist gar nicht rechtsfähig“, lautet häufig ein Argument. „Die GEZ dürfte laut Staatsvertrag überhaupt keine Gebühren verlangen“, heißt es in den Kommentarspalten. Diese Argumente klingen auf den ersten Blick plausibel. Vor Gericht scheitern sie seit Jahren regelmäßig.

Der Rundfunkbeitrag entsteht nicht durch einen Vertrag, sondern durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, also durch ein Gesetz. Deshalb spielt es rechtlich keine Rolle, ob jemand jemals etwas unterschrieben hat.

Auch die Behauptung, der Beitragsservice dürfe mangels eigener Rechtsfähigkeit keine Beiträge einziehen, greift ins Leere. Er handelt nicht als eigenständige Behörde, sondern im Auftrag der Landesrundfunkanstalten. Man kann dieses System politisch ablehnen. Juristisch lässt es sich dadurch nicht außer Kraft setzen.

Das liebe Geld

Über kaum etwas herrscht in den Kommentaren so viel Einigkeit wie über die Intendantengehälter. „Die Bosse schwimmen in Geld.“ Oder: „Der stopft sich die Taschen voll und wir sollen für Lug und Trug blechen.“ Anders als viele andere Vorwürfe lässt sich dieser leicht überprüfen. Die Gehälter veröffentlichen ARD und ZDF selbst.

Der WDR-Intendant erhielt zuletzt 427.900 Euro im Jahr, der damalige SWR-Intendant und ARD-Vorsitzende Kai Gniffke 392.530 Euro. Zusammen kommen die Intendantengehälter auf rund 3,1 Millionen Euro jährlich. Über diese Summen kann man streiten.

Gniffke verweist auf die Verantwortung für rund 15 Millionen Menschen im Sendegebiet und mehrere tausend Beschäftigte. Kritiker halten dagegen, dass etwa Rettungssanitäter oder Pflegekräfte gesellschaftlich kaum weniger Verantwortung tragen und dafür nur einen Bruchteil verdienen.

→ GEZ-Befreiung: Diese Rentner müssen jetzt nicht mehr zahlen

Beide Argumente lassen sich vertreten. Was sich daraus allerdings nicht ableiten lässt, ist politische Einseitigkeit. Hohe Gehälter können unangemessen wirken. Sie machen eine Nachrichtensendung nicht automatisch wahr oder falsch. Der Streit über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist deshalb ein anderer als der Streit über seine journalistische Qualität. Beides wird in der öffentlichen Debatte häufig vermischt.

Eine kleine Ironie steckt allerdings auch in diesem Artikel. In einer früheren Fassung eines GEZ-Beitrags dieses Hauses war versehentlich von drei Milliarden Euro die Rede, die an Intendanten flössen. Tatsächlich waren es rund drei Millionen. Drei Leser machten auf den Fehler aufmerksam. Der Faktor Tausend verschwand mit einer Korrektur. Die Debatte über die Gehälter blieb. Vielleicht zeigt gerade dieses kleine Beispiel, wie öffentliche Diskussionen funktionieren. Fehler lassen sich korrigieren. Empörung selten.

Deshalb gibt es Streit um den 20-Euro-Schein

Dasselbe Muster von der anderen Seite: „99,7 Prozent der Gebühren gehen für Gehälter, Löhne und Pensionen drauf, nur 0,3 Prozent ins Programm“, schreibt eine Leserin und beruft sich auf eine „seriöse Frankfurter Zeitung“. Auch das ist eine frei erfundene Zahl. Der weitaus größte Teil des Etats fließt ins Programm: Produktionen, Lizenzen, Sport- und Filmrechte, Technik, Verbreitung. Personal ist ein dicker Posten, keine 99 Prozent, nachzulesen in den Berichten der KEF und den Geschäftsberichten der Anstalten. Einmal wird zu klein gerechnet, einmal zu groß. Wut rechnet ungern nach.

Der schwerste Vorwurf von allen: Propaganda.

Er setzt voraus, dass ein großer Teil der Bevölkerung systematisch manipuliert wird, ohne es zu merken. Die verfügbaren Daten zeichnen ein anderes Bild. Laut einer WDR-Erhebung von infratest dimap aus dem Jahr 2025 vertrauen 55 Prozent der Deutschen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, 38 Prozent tun das nicht. Im Reuters Digital News Report bleibt die Tagesschau die vertrauenswürdigste Nachrichtenmarke des Landes.

Andere Erhebungen zeigen die Kehrseite. In der Langzeitstudie Medienvertrauen der Universität Mainz hält rund ein Drittel der Befragten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für zu eng mit der Politik verflochten. Nur etwa 40 Prozent finden die Meinungsvielfalt ausreichend abgebildet. Das ist kein Publikum in Trance. Es ist ein Publikum, das gleichzeitig vertraut und zweifelt.

Und hier wird die Kommentarspalte selbst zum Beweisstück. Wo die Ankläger Belege nennen, verweisen sie auf Nius, auf Reitschuster, auf YouTube. Also auf jene Angebote, denen in derselben Vertrauensforschung vier Prozent der Befragten trauen. Der Vorwurf der unglaubwürdigen Berichterstattung stützt sich auf die unglaubwürdigsten Quellen im Raum. Ein Kommentator, erkennbar kein Freund der Sender, bringt es unfreiwillig auf den Punkt, als er einer anderen Kommentatorin ein „Propagandamedium“ vorwirft und damit Nius meint.

Dazwischen gehen die leiseren Stimmen fast unter. Eine Leserin schreibt, sie höre täglich Deutschlandfunk, schätze die Investigativformate, sei froh, dass es sie gebe. Ein anderer nennt den ÖRR ein „unschlagbares und konkurrenzloses Produkt“ und ein „unverzichtbares Instrument für den Bestand unserer Demokratie“. Netflix und Amazon Prime könnten das nicht leisten. Man muss das nicht teilen. Aber es steht da, mitten im Getöse, und es ist kein dümmeres Argument als „Mafia“.

Auffällig ist noch etwas. „Zwei Drittel hier sind offensichtlich AfD-Anhänger“, schreibt eine Kommentatorin und ergänzt zugleich, die AfD sei trotzdem kein Heilsbringer. Ein anderer antwortet, ausdrücklich kein AfD-Wähler zu sein. Ihn erschrecke vielmehr, wie schnell Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk automatisch einer Partei zugerechnet werde. Genau hier verschiebt sich die eigentliche Auseinandersetzung.

Was wäre die ehrliche Alternative?

Sortiert man die Vorwürfe nach ihrer Beweislage, bleibt ein differenzierteres Bild zurück. „ARD und ZDF lügen systematisch.“ Dafür liefern die bekannten Fälle keinen belastbaren Nachweis. „Sie sind vollständig gleichgeschaltet.“ Auch dafür fehlen die Belege.

„Es gibt eine messbare politische Schlagseite.“ Dafür spricht die bislang umfassendste Studie. „Die Sender sind nicht vollständig staatsfern.“ Das hat sogar das Bundesverfassungsgericht festgestellt.

„Man kann wegen der GEZ im Gefängnis landen.“ Als verkürzte Aussage ist das irreführend. Erzwingungshaft gibt es nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen. „Die Intendantengehälter sind überzogen.“ Darüber kann man mit guten Argumenten streiten.

Auch die Rechtsprechung entwickelt sich weiter.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Oktober 2025 entschieden, dass Bürger grundsätzlich gegen den Rundfunkbeitrag klagen dürfen, wenn sie eine dauerhaft strukturelle Einseitigkeit der Berichterstattung nachweisen wollen.

→ GEZ-Gebühren: Jetzt steht fest, wann wir keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssen

Die Hürde liegt allerdings bewusst hoch. Gefordert wäre der Nachweis einer über Jahre hinweg systematischen Schieflage. Ein bloßes persönliches Empfinden genügt nicht. Ein Rechtsexperte bezeichnete das Urteil deshalb als „Geschenk“ für die Öffentlich-Rechtlichen. Gerade weil die Anforderungen so hoch sind.

Was hätten die Ankläger also fordern können, statt „abschaffen“ und „Atombombe“? Genau das, was aus den nüchternen Kommentaren hervorlugt und in der Wut untergeht: die Gremien konsequent entpolitisieren, damit „staatsfern“ mehr ist als ein Wort im Urteil. Die Spitzengehälter deckeln, weil ein Sanitäter tatsächlich nicht schlechter verantwortet als ein Intendant. Über Zahl und Zuschnitt der Sender streiten, statt über ihre Existenz. Das wäre die Reform, an der die verhasste Anstalt tatsächlich krankt und an der niemand arbeitet, weil „Lügenpresse“ sich lauter brüllen lässt als „bitte die Aufsicht reformieren“.

Die Öffentlich-Rechtlichen sind keine Propagandaanstalt. Sie sind ein überteuerter, staatlich zu nah gebauter, redaktionell leicht schräg stehender Apparat, der besseres verdient hätte als seine Verteidiger und ehrlichere Kritiker als seine Gegner. Der Skandal ist nicht die Gehirnwäsche. Der Skandal ist, dass die eigentlichen Baustellen unter dem Geschrei begraben liegen.

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